Grundlagenermittlung
Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung
Diese Phase bildet die Grundlage der auf sie folgenden konkreten Planung. Wie auch die späteren Phasen, lassen sich die Arbeiten in Grundleistungen und besondere Leistungen gliedern. Laut Regelwerk werden diese folgendermaßen definiert:
„Die Vergütung knüpft grundsätzlich an die beauftragte und erbrachte Leistung des Planers an. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure differenziert […] zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen. Grundleistungen sind gemäß § 2 Abs. 2 Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages im Allgemeinen erforderlich sind.“
„Besondere Leistungen sind gemäß § 2 Abs. 2 Leistungen, die über die allgemeinen Leistungen hinausgehen oder diese ändern. Sie können zu den Grundleistungen hinzu oder an deren Stelle treten, wenn besondere Anforderungen an die Ausführung des Auftrages gestellt werden. Sie sind anders als die Grundleistungen […] nicht abschließend aufgeführt.“
Grundleistungen:
Was genau ist die Aufgabenstellung?
Wie sieht der Leistungsbedarf aus?
Welche Fachplaner sind außerdem am.
Zusammenfassung der Ergebnisse.
Besondere Leistungen:
Bestandsaufnahme, Standortanalyse, Betriebsplanung.
Raum- und Funktionsprogramm aufstellen.
Umweltverträglichkeitsprüfung.
Quelle: https://www.planradar.com/de
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