Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung
Phase 4 des Regelwerks, Genehmigungsplanung, beschäftigt sich damit, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen, die für die Genehmigung des Bauvorhabens notwendig sind. Planunterlagen werden im Zuge der Genehmigungsplanung angepasst, Behörden kontaktiert und Anträge gestellt.
Grundleistungen:
Ausarbeiten aller Unterlagen, die für öffentlich-rechtliche Genehmigungen notwendig sind.
Einreichen dieser Unterlagen und Verhandlung mit Behörden.
Anpassung der Entwurfsplanung.
Besondere Leistungen:
Besondere Genehmigungsunterlagen oder auch Nachbarschaftsrechtliche Fragestellungen, die der Architekt nicht vertreten muss, aber kann.
Quelle: https://www.planradar.com/de
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